Versicherte
Eins, zwei, drei ... Sie sind dabei!
Hätten Sie's gewusst? Jeder Dritte im Freistaat Sachsen genießt Unfallversicherungsschutz durch uns - ohne Antrag und völlig kostenlos. Was die Berufsgenossenschaften für die gewerbliche Wirtschaft, leisten die Unfallkassen für die Arbeiter und Angestellten im öffentlichen Dienst. Doch damit ist noch lange nicht Schluss. Ob Schüler oder Student, ob Blutspender, Haushaltshelfer, Gerichtszeuge oder freiwilliger Feuerwehrmann - nicht nur Vielzahl sondern auch Vielfalt bestimmt unsere Versichertengemeinschaft.
Bin ich versichert oder nicht?
Nur wer zum Kreis der versicherten Personen gehört, d. h. nach Gesetz oder Satzung überhaupt unfallversicherungsrechtlich geschützt ist, kann Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten. Anders als bei einer privaten Unfallpolice ist man in der „gesetzlichen“ nicht „rund um die Uhr“ versichert, sondern immer nur in Zusammenhang mit einer bestimmten Tätigkeit. So sind Personen, die bei Unglücksfällen - wie einem Verkehrsunfall – Hilfe leisten und dabei verletzt werden, versichert. Ist aber die Hilfeleistung beendet, erlischt auch der Unfallversicherungsschutz wieder. Also: Erst eine bestimmte Tätigkeit, die versichert ist, macht jemand zu einer versicherten Person. Wir haben die gängigsten Personengruppen zusammengefasst, gemeinsam mit Hinweisen, wo von der Versicherungsschutz jeweils abhängt. Doch steckt der Teufel bekanntlich im Detail, deshalb schauen wir uns Ihren konkreten Fall besser ganz genau an. Gern beantworten wir Ihre Fragen.
