Beschäftigte im öffentlichen Dienst
Wenn sie als Arbeiter, Angestellte und Auszubildende bei Behörden, Ämtern und Dienststellen der Kommunen und des Freistaates tätig sind, sowie an Schulen, Hochschulen und Universitäten, in Unternehmen, die in selbständiger Rechtsform betrieben werden und an denen der Freistaat, Gemeinden oder Gemeindeverbände allein oder zusammen überwiegend beteiligt sind.
Nicht versichert sind Beamte und ihnen gleichgestellte Personen.
Wann sind Beschäftigte versichert?
Versicherungsschutz besteht während der Berufsausübung und bei allen Tätigkeiten, die mit dem Beschäftigungsverhältnis in einem Zusammenhang stehen. Aber auch auf direkten Wegen von oder zur Arbeitsstätte und auf Betriebswegen im Außendienst und auf Dienstreisen. Bei Gemeinschaftsveranstaltungen wie zum Beispiel offiziellen Betriebsausflügen oder Weihnachtsfeiern sind Beschäftigte ebenfalls versichert, ebenso beim Betriebssport, wenn er dem Ausgleich der Arbeitsbelastung dient und keinen Wettkampfcharakter hat.
Nicht versichert sind eigenwirtschaftliche Tätigkeiten wie Essen und Trinken, Schlafen oder wenn man den Arbeitsweg aus privaten Gründen unterbricht.
