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Kinder in Tageseinrichtungen und Tagespflege

Kinder sind während des Besuchs von Tageseinrichtungen versichert. Hierzu zählen Kindertagesstätten, Krippen und Horte genauso wie die Betreuung durch anerkannte Tagesmütter und -väter. Voraussetzung ist, dass das zuständige Amt die Pflegeperson und ihre Tätigkeit als geeignet anerkannt hat.

Wann sind Kinder versichert?

Versichert sind Kinder während des Aufenthaltes in der Tageseinrichtung oder bei der Tagesmutter / dem Tagesvater, außerdem auch auf den direkten Wegen von und zur Tageseinrichtung, zur Tagesmutter oder zum Tagesvater, ferner bei Ausflügen und Wanderungen und während gemeinsamer Veranstaltungen, zum Beispiel Weihnachtsfeiern und auf Ausfahrten.

Wir sind für Sie da.

Unfallkasse Sachsen
Rosa-Luxemburg-Str. 17a
01662 Meißen

+49 (0)3521 7240
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