Erste Hilfe im Betrieb – optimal organisiert

SiBe Ausgabe 03/2005
Informationen für Sicherheitsbeauftragte
Die Bereitstellung von Erste- Hilfe-Material und die Organisation geeigneter Hilfsmaßnahmen für den Notfall gehören zu den Fürsorgepflichten der Arbeitgeber.Von Zeit zu Zeit sollte man überprüfen, ob man im Unternehmen auf dem neuesten Wissensstand und für den Ernstfall vorbereitet ist.
Aufgrund gezielter Präventionsmaßnahmen sind die Unfallzahlen zum Glück rückläufig. Durchschnittlich erleidet ein Erwerbstätiger im Lauf eines 40-jährigen Erwerbslebens zwei Arbeitsunfälle; schätzungsweise jeder 12. oder 13. Arbeitnehmer ist dabei von schweren bis lebensbedrohlichen Verletzungen betroffen.
Bei der Organisation von Erste- Hilfe-Maßnahmen sollten folgende Aspekte berücksichtigt werden:
- Bereitstellung und Kennzeichnung von Erste-Hilfe-Material
- Ausbildung von Ersthelfern
- Regelmäßige Information aller Mitarbeiter
- Dokumentation aller Verletzungen
- Rettungstransport
- Rechtliche Grundlagen

Infos und kommentierte Checklisten unter www.bgdp.de, Suchfunktion, „Erste Hilfe“ und auf www.arbeitssicherheit.de, Suchfunktion „im Titel“, Stichwort „Erste Hilfe“.