Weg zur und von der Arbeit: Umwege nicht versichert

SiBe Ausgabe 03/2005
Informationen für Sicherheitsbeauftragte
Wer auf dem Weg von zu Hause zum Arbeitsplatz oder umgekehrt Umwege macht, um z. B. private Besorgungen wie Einkäufe zu erledigen, verliert für den betreffenden Zeitraum und Weg möglicherweise seinen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Das entschied jüngst das Bundessozialgericht (Urteil vom 9. 12. 2003 B2 U 23/03 R). Im konkreten Fall hatte eine Angestellte auf dem Nachhauseweg gegenüber einem Fischgeschäft angehalten und war beim Überqueren der Straße verletzt worden; weil sie privat einkaufen wollte, wurde ihr der Versicherungsschutz abgesprochen.
Maßgeblich für die Beurteilung, ob es sich um einen Wegeunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung handelt oder um einen privaten, nicht versicherten Unfall, ist für das BSG, ob der Schaden sich auf dem unmittelbaren Weg von oder zur Arbeitsstätte ereignet hat.